Was Sie über eine Brustverkleinerung wissen müssen

Was ist eine Brustverkleinerung und welche Gründe gibt es dafür?

Eine Brustverkleinerung (auch als Mammareduktionsplastik bezeichnet) meint eine Operation, bei der die Brust verkleinert wird. Dabei kann dieses Vorhaben unterschiedliche Gründe haben. Zum einen kommt hier der medizinische sowie der kosmetische Aspekt in Betracht. Frauen, die große Brüste haben, verfügen oftmals über Rückenbeschwerden und Verspannungen. Außerdem treten bei großen Brüsten auch oftmals Hautinfekte innerhalb der Brustumschlagfalte (auch Intertrigo genannt) auf. Dies führt zu körperlichen Einschränkungen. Es liegt daher ein medizinischer Grund für eine Brustverkleinerung vor. Allerdings besteht bei einer nicht geringen Anzahl von Frauen auch das Bedürfnis nach einer Verkleinerung der Brust aus kosmetischen Gründen. Folglich werden große Brüste von diesen Frauen als unschön empfunden. Auch Männer können über eine sogenannte Verweiblichung der Brust verfügen. Hierbei kommt die Methode der Fettabsaugung zum Einsatz, die dazu führt, dass sich die Brust verkleinert.

Wie erfolgt der Operationsvorgang und wann ist er medizinisch?

Eine Vielzahl von Ärzten ist sich darüber einig, dass eine medizinische Verkleinerung ab einem Gewicht von 500 Gramm vorliegt, das auf jeder Seite der Brust entfernt wird. Eine Operation an der Brust wird grundsätzlich unter Narkose durchgeführt. Dabei gibt es jedoch viele verschiedene Operationstechniken. Welche Technik angewandt wird, hängt unter anderem von der Größe der Brust und deren Beschaffenheit ab. Im Rahmen der Operation wird ein Schnitt vollzogen. Beginnend am Rand des Warzenhofs wird die Brust senkrecht nach unten aufgeschnitten (in die Brustumschlagfalte). Wenn die Brust allerdings besonders groß ist, muss der Schnitt quer in die Umschlagfalte erfolgen. Ziel ist es, das Fett- und Drüsengewebe, das für die Größe der Brust verantwortlich ist, zu entfernen. Als Konsequenz entsteht ein Hautüberschuss, welcher ebenfalls entfernt werden muss. Es kommt mithin zu einer Straffung der Brust. Im Hinblick auf die Operation muss auch die Brustwarze und der Warzenhof an eine neue Stelle verschoben werden. Es wird ein Stiel benötigt, der die Brustwarze mit Blut versorgen soll. In der Praxis erfolgt die Blutversorgung entweder über das Drüsengewebe oder über einen Teil der Haut. Bei äußerst großen Brüsten ist der Stiel für eine ausreichende Blutversorgung zu lang. Es wird eine freie Verpflanzung der Brustwarze vorgenommen.

Welche Risiken gibt es und wie sollten diese betrachtet werden?

Einer Verkleinerung der Brust stellt grundsätzlich einen operativen Eingriff dar. Dieser ist sorgfältig vorzubereiten. Nur so kann ein Ergebnis erreicht werden, das dem Patienten das Leben nach der Operation erleichtert. Kosmetische Eingriffe werden von allen zuständigen Ärzten sehr ausführlich erklärt. Schließlich ist eine Operation mit vielen Risiken verbunden. Es muss ein entsprechender Nutzen gegenüberstehen und die Residualgröße hinsichtlich des Risikos und des Nutzens positiv sein. Sehr große Brüste schaffen bei einer Verkleinerung einen erheblichen Nutzenwert für den Patienten. Eine Operation ist hier in jedem Fall in Erwägung zu ziehen. Es können aber durchweg Wundheilungsstörungen auftreten. Ein beispielhafter Risikofaktor ist Diabetes. Wundheilungsstörungen können in der Regel jedoch ohne eine Operation behoben werden, da sie in der Brustumschlagfalte auftreten. Eine Brustverkleinerung kann zudem zu einem Verlust der Brustwarze führen. Dieser Fall tritt allerdings äußerst selten ein. Dennoch ist im Falle eines Verlustes der Brustwarze mit allgemeinen Gefühlsstörungen und einer eingeschränkten Stillfähigkeit zu rechnen. Aus ästhetischer Sicht ist zu berücksichtigen, dass zu sichtbaren Narben kommt.

Werden die Kosten für eine Brustverkleinerung erstattet?

Bei einem medizinischen Eingriff ist es üblich, dass die Krankenkasse die Kosten des Eingriffs übernimmt. Aufgrund der durch die große Brust entstehenden Schmerzen ist sie sogar dazu verpflichtet, sofern die Schmerzen nachweisbar sind. Eine Vielzahl von Krankenkassen haben jedoch Ambitionen Patienten mit Gymnastikübungen abzuspeisen. Außerdem verweisen die Krankenkassen auch auf eine nötige Gewichtsreduktion des Patienten. Überdies soll aus Sicht vieler Kassen auch eine Psychotherapie Abhilfe schaffen. Inwieweit diese Forderungen vertretbar sind, ist umstritten. Im Zweifelsfall muss dies von einem Gericht geklärt werden. Hierbei muss ein fachärztliches Gutachten vorgelegt werden, bei dem eine anderweitige Behandlung als eine Operation ausgeschlossen wird. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Linderung der bestehenden Schmerzen durch anderweitige Therapien nicht innerhalb von 24 Monaten erreicht werden kann. Ferner müssen auch ernsthafte Schmerzen im Bereich der Hals- oder Wirbelsäule vorliegen.