Kostenübernahme der Krankenkasse bei Operationen im Intimbereich

Wann bezahlt die Krankenkasse?

Die Kostenübernahme der Krankenkassen sind streng reglementiert. Die Krankenkasse unterliegt der Leistungspflicht, wenn eine Krankheit diagnostiziert und geheilt wird.

Eine Übernahmepflicht besteht ebenso, wenn ein Fortschreiten der Krankheit verhindert werden kann oder krankheitsbedingte Beschwerden gelindert werden können. Das heißt, die Leistungspflicht der Krankenkassen tritt immer dann ein, wenn ein medizinisch notwendiger Grund zur Behandlung vorliegt.

Voraussetzungen für die Übernahme

Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat Voraussetzungen festgelegt, an die sich auch alle anderen gesetzlichen Krankenkassen halten.

  • Voraussetzungen für die Übernahme von Kosten bei Schönheitsoperationen sind:
    Der Bericht des Patienten, in dem er ausführlich beschreibt, warum er einen Eingriff vornehmen lassen will, wird angefordert.
  • Ein ärztlicher oder psychologischer Befund des behandelnden Arztes (mit Angabe des Datums des Behandlungsbeginns) muss vorliegen.
  • Der Bericht muss die Diagnose und die Art aller Beschwerden enthalten.
  • Es muss ein ausführlicher ärztlicher oder psychologischer Report über den Behandlungszeitraum vorgelegt werden. Aus ihm muss hervorgehen, welche Beschwerden die Patientin hat und welche Diagnose vorliegt.
  • Auch die Medikamente müssen aufgelistet sein, die gegen die Beschwerden verschrieben wurden.
  • Eine weitere Vorgabe ist, dass alle Maßnahmen, die bereits getroffen wurden, genannt werden müssen. Das wäre eventuell bei starken Rückenbeschwerden wegen einer zu großen Brust der Fall.
  • Die Notwendigkeit der Operation muss vom Arzt begründet und erklärt werden.

Die Krankenkasse fordert als Nachweis psychologische Gutachten und Berichte über psychotherapeutische Behandlungen an. Diese gesamten Unterlagen erhält im Anschluss der Medizinische Dienst der Krankenkasse. Ein Gremium des Medizinischen Dienstes, welches auch Fachärzten besteht, entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung des Eingriffs. Bewilligt wird der Antrag, wenn die Ärzte eine Notwendigkeit für die Operation feststellen.

Der Krankenkasse aber bleibt letztendlich selbst die Entscheidung, ob eine Kostenübernahme gewährt wird. Wenn die Krankenkasse von den vorgelegten medizinischen Gründen nicht überzeugt ist, kann sie einen weiteren Arzt zur Prüfung hinzuziehen. Selbst wenn der Antrag bewilligt wurde, setzt das keine Übernahme der vollständigen Kosten voraus. Es kann auch sein, dass nur ein Teil der Operationskosten erstattet wird.

Die Verkleinerung der inneren Schamlippen ist mit hohen Kosten verbunden. Selbst bei großen Schmerzen oder funktionellen Beschwerdebefunden, die durch vergrößerte Schamlippen vorliegen, ist die Krankenkasse nicht zur Leistung verpflichtet. Es wird immer individuell entschieden, ob die Leistung in vollem Umfang bezahlt wird oder nur anteilig. Die Kasse kann auch eine Übernahme der Kosten komplett ablehnen. In den wenigsten Fällen übernehmen Kassen die vollen Kosten und auch die Teilzahlung kommt leider nur selten und nach viel Mühe vor.

Bei einer medizinischen Notwendigkeit liegen die Chancen höher eine Kostenübernahme zu erhalten, wenn Sie privat versichert sind. Die privaten Krankenkassen zahlen häufiger die Operationskosten, als die gesetzlichen Kassen. Jedoch auch nur, wenn medizinische Gründe vorliegen.

Viele Frauen lassen sich nur aus ästhetischen Gründen operieren. Diese Anträge zur Übernahme der Kosten lehnen die Kassen von vorneherein ab.

Ihre Entscheidung und was es zu beachten gibt

Entscheiden Sie sich trotzdem zu einem Eingriff, achten Sie auf folgendes:

  • Vertrauen Sie nicht nur auf eine fachkundige Meinung, sondern holen Sie sich viele Meinungen ein.
  • Erkundigen Sie sich, welche Behandlungsmethoden angewendet werden und welche anderen Optionen Sie haben.
  • Bringen Sie in Erfahrung, welchen Umfang die Operation hat und wie lange sie dauert.
  • Holen Sie Informationen über die Erholungszeit nach der Operation ein.
  • Bringen Sie in Erfahrung, welche Risiken einkalkuliert werden müssen und wie häufig sie auftreten.
  • Sie sollten immer in Begleitung zu einem Beratungsgespräch gehen. Was Sie nicht hören, hört Ihre Vertrauensperson.
  • Berücksichtigen Sie immer, dass jeder Spezialist der plastischen Chirurgie sein eigenes Ideal der Schönheit hat.
  • Erzählen Sie Ihre genauen Vorstellungen, um am Ende entscheiden zu können, welcher Arzt ihnen das für Sie optimale Ergebnis liefern kann.

Denken Sie daran, dass ein guter Chirurg Ihnen ehrlich zur Seite steht und Ihnen im Notfall auch von einem Eingriff abraten wird. Sollten Sie an einen Arzt geraten, der um jeden Preis eine Operation durchführen möchte oder Sie sich unsicher fühlen, zögern Sie nicht, den Arzt zu wechseln oder sich ausreichend Zeit hierfür zu nehmen.

Entscheiden Sie sich ausschließlich für den Arzt, der die meiste Erfahrung hat und der Ihnen Vertrauen vermittelt. Es lohnt sich dennoch jederzeit die Behandlungskosten zu vergleichen. Und zu guter Letzt, sollte immer ein Blick auf die Referenzen des Arztes geworfen werden.